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   BGH, 07.09.2011 - 1 StR 388/11   

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https://dejure.org/2011,5800
BGH, 07.09.2011 - 1 StR 388/11 (https://dejure.org/2011,5800)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2011 - 1 StR 388/11 (https://dejure.org/2011,5800)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2011 - 1 StR 388/11 (https://dejure.org/2011,5800)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 2 GVG
    Strafverfahren: Gerichtsbesetzung bei der Nachholung der Eröffnungsentscheidung in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Nachholung einer zunächst unterbliebenen Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung beim Landgericht durch die Große Strafkammer mit drei Berufsrichtern

  • rewis.io

    Strafverfahren: Gerichtsbesetzung bei der Nachholung der Eröffnungsentscheidung in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Gerichtsbesetzung bei der Nachholung der Eröffnungsentscheidung in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachholung einer zunächst unterbliebenen Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung beim Landgericht durch die Große Strafkammer mit drei Berufsrichtern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Oft übersehen - es gibt keine "reduzierte Eröffnungsentscheidung”

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    BGH gibt Revision statt: Falsche Besetzung bei Eröffnungsbeschluss

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Unwirksamer Eröffnungsbeschluss durch Landgericht im Revisionverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 50
  • StV 2012, 451
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09

    Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis; vorschriftsmäßige Besetzung);

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 388/11
    Wird eine zunächst unterbliebene Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung nachgeholt, so entscheidet darüber aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05 - Beschluss vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 - Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10 -).
  • BGH, 22.06.2010 - 4 StR 216/10

    Verfahrenshindernis des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Verfall und Einziehung

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 388/11
    Wird eine zunächst unterbliebene Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung nachgeholt, so entscheidet darüber aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05 - Beschluss vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 - Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10 -).
  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Auszug aus BGH, 07.09.2011 - 1 StR 388/11
    Wird eine zunächst unterbliebene Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung nachgeholt, so entscheidet darüber aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05 - Beschluss vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 - Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10 -).
  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 45/14

    Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Besetzung der Strafkammer;

    Auch dann, wenn eine zunächst unterbliebene Eröffnungsentscheidung erst in der Hauptverhandlung nachgeholt werden soll, muss die Strafkammer in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung entscheiden (BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11, NStZ 2012, 50 f.; Beschluss vom 27. Februar 2014 - 1 StR 50/14, NStZ 2014, 664 mit Anm. Hoffmann).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14

    Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der

    Auch im Falle ihrer Nachholung ist die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage beim Landgericht von der großen Strafkammer stets in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung, mithin mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen (§ 199 Abs. 1 StPO i.V.m. § 76 Abs. 1 Satz 2 GVG) zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11, NStZ 2012, 50; vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424; vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05 aaO).

    Dies gilt nicht nur bei einer Beschlussfassung in der reduzierten Hauptverhandlungsbesetzung nach § 76 Abs. 2 Satz 4 GVG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11 aaO; vom 22. Juli 2010 - 4 StR 216/10 aaO; Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09 Rn. 12; Beschlüsse vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; vom 16. Mai 2007 - 2 StR 154/07, StV 2007, 562), sondern in gleicher Weise auch für eine Eröffnungsentscheidung, die in der nach § 76 Abs. 2 Satz 3 GVG vorgesehenen Besetzung für die Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen ergangen ist.

  • BGH, 27.02.2014 - 1 StR 50/14

    Eröffnungsbeschluss (nachträgliche Eröffnung des Hauptverfahrens in der

    Über eine - grundsätzlich mögliche - nachträgliche Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung entscheidet aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11; BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05; Beschluss vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10).

    Damit lag hinsichtlich des hinzuverbundenen Verfahrensteils, der zur Verurteilung des Angeklagten geführt hat, mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses ein Verfahrenshindernis vor (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11, NStZ 2012, 50).

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